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   BFH, 16.08.1968 - III 101/65   

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https://dejure.org/1968,1286
BFH, 16.08.1968 - III 101/65 (https://dejure.org/1968,1286)
BFH, Entscheidung vom 16.08.1968 - III 101/65 (https://dejure.org/1968,1286)
BFH, Entscheidung vom 16. August 1968 - III 101/65 (https://dejure.org/1968,1286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Revision bei fehlender Beschwer des Revisionsklägers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 295
  • BStBl II 1968, 806
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.02.1967 - V R 177/66

    Beschlußfassung der Verwerfung einer Revision ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 16.08.1968 - III 101/65
    Der III. Senat tritt der Auffassung des V. Senats in dem Beschluß V R 177/66 vom 16. Februar 1967 (BFH 88, 304, BStBl III 1967, 368) bei, daß der Beschluß, durch den eine Revision als unzulässig verworfen wird, nach § 90 Abs. 1 Satz 2 FGO auch dann ohne mündliche Verhandlung ergehen kann, wenn eine solche beantragt ist.

    Der III. Senat tritt der Auffassung des V. Senats in dem Beschluß V R 177/66 vom 16. Februar 1967 (BFH 88, 304, BStBl III 1967, 368) bei, daß der Beschluß, durch den eine Revision als unzulässig verworfen wird, nach § 90 Abs. 1 Satz 2 FGO auch dann ohne mündliche Verhandlung ergehen kann, wenn eine solche beantragt ist.

    Dem steht § 159 FGO nicht entgegen (vgl. BFH-Beschluß V R 177/66 vom 16. Februar 1967, BFH 88, 304, BStBl III 1967, 368).

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus BFH, 16.08.1968 - III 101/65
    Das folgt daraus, daß Streitgegenstand im steuergerichtlichen Verfahren nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden bzw. hier den Einheitswert feststellenden Bescheides ist (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 1/66 vom 17. Juli 1967, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 91 S. 393 - BFH 91, 393 -, BStBl II 1968, 344).
  • BFH, 01.02.1983 - VIII R 30/80

    Revision - Steuerherabsetzung - Steuerumgehung - Gestaltungsmöglichkeiten -

    Sie besagt hingegen nichts darüber, ob die Revision statthaft ist (BFH-Beschluß vom 16. August 1968 III 101/65, BFHE 93, 295, BStBl II 1968, 806).
  • BFH, 20.03.1980 - IV R 53/77

    Revisionsführer - Betriebsausgaben - Schätzungsrahmen - Arbeitnehmer-Ehegatte -

    Auch eine vom FG zugelassene Revision erfüllt nur dann die Revisionsvoraussetzungen, wenn der Revisionsführer durch das angefochtene Urteil beschwert ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. August 1968 III 101/65, BFHE 93, 295, BStBl II 1968, 806).
  • BFH, 14.07.1976 - I R 239/73

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht eines Versicherungsvereins a. G. auf

    Zur Zulässigkeit einer Revision gehört, daß die Vorentscheidung dem Revisionskläger etwas versagt hat, was er beantragt hatte (vgl. BFH-Beschluß vom 16. August 1968 III 101/65, BFHE 93, 295, BStBl II 1968, 806).
  • BFH, 24.01.1968 - I 95/65

    Annahme eines Organverhältnisses - Kapitalgesellschaft - Einzelunternehmen -

    Verfahrensrechtlich werde die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung über die Revision der Steuerpflichtigen in dem vor dem BFH anhängigen Rechtsstreit III 101/65 beantragt.
  • LSG Bayern, 27.03.2003 - L 10 AL 110/99
    Die Entscheidung muss für den Rechtsmittelkläger in irgendeiner Weise nachteilig sein (BGHZ 50, 261; ähnlich BFHE 93, 295).
  • BGH, 15.11.1979 - IX ZR 25/75

    Rechtsmittel

    Dazu zählen die Einhaltung der Revisions- und Revisionsbegründungsfrist und die sonstigen allgemeinen Anforderungen an die Statthaftigkeit und Zulässigkeit der Revision, etwa die Beschwer des Revisionsklägers, die ungeachtet der Zulassung vorliegen muß (BGH MDR 1970, 778 Nr. 79; BFH 93, 295, 297).
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